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HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Allgemeines - Formen - Ausschlüsse - Versicherungsdauer - Versicherungspflicht - Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflicht- und Basisversicherung, die auf den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung" (AHB) beruhen. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab: der Versicherer sichert den Versicherungsnehmer gegen Schadenersatzansprüche ab, zahlt also (nur) dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (beispielsweise nach § 823 BGB) zum Schadensersatz verpflichtet ist. Außerdem hat die Haftpflichtversicherung darüber hinaus den sozialen Zweck, dem häufig schuldlos Geschädigten eine angemessene Entschädigung seiner berechtigten Ansprüche zu sichern. Daher fällt die Entschädigungsforderung wirtschaftlich nicht in das Vermögen den Versicherngsnehmers, der hierüber keine Verfügung treffen kann (§ 156 Abs. 1 VVG), der Geschädigte kann auch im Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers abgesonderte Befriedigung fordern (§ 157 VVG). Teilweise ist auch ein direkter Anspruch des Geschädigten gegenüber dem Versicherer festgelegt.

Nach dem unabhängigen Urteil von Verbraucherschützern ist die Haftpflichtversicherung gerade für Privathaushalte dringend zu empfehlen, da nach Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich für Schäden in voller Höhe gehaftet wird. Ist keine ausreichende Haftpflichtversicherung vorhanden, muss der Schädiger den Schaden aus eigener Tasche regulieren. Wichtig hierbei ist auch, dass die Versicherungssummen regelmäßig den geänderten Anforderungen angepasst werden.

Bei einigen Haftpflichtversicherungsformen (u.a. Betriebshaftlicht) trägt der Versicherungsnehmer häufig über eine Selbstbeteiligung den Schaden teilweise selbst, um die Versicherungsprämie noch in wirtschaftlich vernünftigem Rahmen zu halten.

Formen der Haftpflichtversicherung

Abdeckung der alltäglichen Risiken u.a. :

  • Privathaftpflicht (zur Absicherung von Schadenersatzansprüchen Dritter gegenüber dem Versicherten als Privatperson)
  • Kfz-Haftpflichtversicherung (der Pflichtversicherung bei Zulassung eines Kfz, die die durch Gebrauch des Kraftfahrzeugs verursachte Sach- und Personenschäden begleicht)
  • Tierhalterversicherung ( Absicherung der besonderen Haftungsrisiken als Halter von Tieren)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ( Versicherung gegen Haftpflichtschäden, die durch oder im Bereich von Häusern, sowie Grund und Boden entstehen Gewässerschadenhaftpflicht zur Absicherung gegen die Folgen von Grundwasserschäden durch Öltanks und sonstige Anlagen mit gewässerschädlichen Substanzen)
  • Wassersporthaftpflichtversicherung (Versicherung gegen wassersportbedingte Schäden)
  • Jagdhaftpflichtversicherung ( Absicherung gegen durch die Jagdausübung verursachte Haftpflichtschäden)
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung (als Besitzer eines zu bebauenden Grundstücks oder zu errichtenden Gebäudes in der Bauphase gegen Schadensersatzansprüche Dritter versichern)
  • Berufshaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung (zur Absicherung beruflich verursachter Schäden gegenüber Dritter als Angestellter, Beamter oder Freiberufler)
  • Betriebshaftpflicht ( zur Abdeckung gewerblicher und industrieller Risiken von Unternehmen, insbesondere der Gewerbehaftpflicht, Produkthaftpflicht, Umwelthaftpflicht)
  • D&O-Versicherung ( eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe von Unternehmen)

Ausschlüsse:

In verschiedenen Fällen leistet der Versicherer aber keine Schadensregulierung:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden unter Alkohol- und Drogeneinfluss
  • Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die Versicherungsschutz aus dem Versicherungsvertrag haben
  • Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich besitzt aufgrund etwa von Miete, Leihe, Leasing, Pacht, verbotener Eigenmacht oder die er aufgrund vertraglicher Vereinbarung verwahrt
  • Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer bearbeitet
  • Umwelt-, Strahlen- und Asbestschäden

Dauer des Versicherungsverhältnisses:

Die Versicherungsdauer kann auf ein oder mehrere Jahre festgeschrieben werden. Um dem Versicherungsnehmer auf dauer lückenlosen Versicherungsschutz zu bieten, verlängert sie sich, wenn sie nicht fristgerecht vor Ablauf des Vertrags gekündigt wird und läuft dann letztlich unbefristet. Der Vertrag kann (von beiden Seiten) nach einem Schadensfall oder nach einem Haftpflichtprozess gekündigt werden.

Versicherungspflicht:

Besteht zumeist im beruflichen Bereich:

  • Hochrisikobereich: KFZ-Versicherung, Jagd-Haftpflichtversicherung
  • Gewerbe und Industrie: Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung
  • Rechts- und Wirtschaftsberatung: Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Notare
  • sonstige Gewerbetreibende: Bewachungsunternehmen, Schausteller und Makler

In diesen Fällen der Versicherungspflicht ist der Versicherer regelmäßig auch dann zur Leistung an den Geschädigten verpflichtet, wenn gegenüber dem Versicherungsnehmer Leistungsfreiheit besteht, § 158 c VVG: etwa wegen Prämienverzug, Kündigung oder Verletzung von Obliegenheiten. Dies entlastet jedoch nicht den Versicherungsnehmer (§ 158 D VVG), der dann dem Versicherer die für ihn erbrachte Leistung schuldet. Nach dem Entwurf zur Neufassung des VVG soll dies durch einen Direktanspruch des Geschädigten ergänzt werden analog zur Regelung in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Keine derartige Verpflichtung zum Abschluss von Haftpflichtversicherungen besteht unverständlicherweise im Bereich der Arzthaftung für Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Heilberufe.

Häufig gestellte Fragen:

1. Warum eine private Haftpflichtversicherung?

Ein Missgeschickt kommt unverhofft und kann durchaus enormen wirtschaftlichen Schaden für die Beteiligten anrichten - im Privatleben, im Straßenverkehr oder im Berufsleben. Eine Haftpflichtversicherung für die verschiedensten Bereiche ist somit unumgänglich. Denn laut Gesetz ist jeder dazu verpflichtet für einen verursachten Schaden „gerade zu stehen. Das heißt Sie müssen Schadensersatz leisten - wenn es sein muss unbegrenzt, in voller Höhe und mit dem eigenem Vermögen, ein Leben lang! Eine private Haftpflichtversicherung gewährt Ihnen Kostenschutz für Schadensersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftung ergeben und gegen Sie als Versicherten geltend gemacht werden.

2. Wer ist versichert?

Versichert ist der Versicherungsnehmer und dessen Partner, sofern er im gleichen Haushalt lebt und im Vertrag namentlich erwähnt ist. Weiter sind die Kinder des Versicherungsnehmers und des Partners bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung mitversichert. Werden Dienste von Hauspersonal, wie etwa Gärtner oder Babysitter in Anspruch genommen, so sind auch diese mitversichert.

3. Was ist versichert?

Personenschäden (Personen wurden verletzt), Sachschäden (Dinge wurden beschädigt oder zerstört) und Vermögensschäden (niemand wurde verletzt und keine Dinge wurden beschädigt/zerstört). Nicht versichert sind vorsätzlich oder grob fahrlässig entstandene Schäden, Schäden an eigenen Sachen sowie Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (ausgenommen Mietwohnungen und Hotelzimmer). Für Schäden am Arbeitsplatz sind Sie nicht haftbar zu machen.

4. Wie hoch ist die Deckungssumme?
Die Haftpflichtversicherung deckt fahrlässig, grob fahrlässig und bedingt vorsätzlich angerichtete Schäden bis zu 5 Mio. Euro (bei manchen Gesellschaften auch unbegrenzt) ab.

5. Wo besteht Versicherungsschutz?

Die private Haftpflichtversicherung hat weltweit Geltung, die meisten Verträge gelten für weltweite Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Wenn Sie länger im Ausland sind, gibt es die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag die Geltungsdauer zu verlängern. Zu beachten ist, dass diese Dauer „am Stück“ gilt. Wenn Sie also zwischendurch nach Hause kommen, beginnt die Versicherungsdauer von vorne. Verlegen Sie allerdings Ihren Wohnsitz ins Ausland, sollten Sie sich vor Ort um eine Haftpflichtversicherung bemühen.

6. Was ist bei einem Schaden zu machen?

Im Schadensfall ist die Versicherungsgesellschaft zu informieren. Gleiches gilt, wenn gegen Sie rechtliche Schritte (etwa Ermittlungsverfahren, Mahnbescheide, Strafbefehle usw.)eingeleitet werden. Außerdem sollten Sie den Schadenersatzanspruch des Geschädigten nicht ohne vorherige Zustimmung des Versicherers anerkennen!

7. Mein/e Partner/in und ich haben jeweils eine Haftpflichtversicherung. Kann man die zusammenlegen?

Ja. Normalerweise genügt es, beide Versicherungsgesellschaften zu informieren. Der Vertrag der schon länger besteht wird beibehalten der "jüngere" Vertrag wird aufgehoben.

8. Muss ich irgendwelche Wartezeiten beachten?
Nein, der Versicherungsschutz beginnt bei Vertragsbeginn.

9. Deckt die Privathaftpflicht auch Schäden ab, die ich am Arbeitsplatz verursache?
Nein, für fahrlässig oder grob-fahrlässig verursachte Schäden müssen Sie nicht haften.

10. Sind in der Haftpflicht auch Mietsachschäden abgesichert?
Ja. Die Deckungssummen der einzelnen Versicherer für Mietsachschäden sind aber sehr unterschiedlich. Achten Sie auf einen möglichst hohen Versicherungsschutz für Mietsachschäden.

11. Tritt die Haftpflicht auch ein, wenn meine eigenen Sachen beschädigt werden?
Nein, für eigene Sachen besteht keine Haftung

12. Sind Personenschäden mitversichert ?

Ja. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen anderen zufügen. Sie deckt die alltäglichen Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist, ab. Dazu zählen neben den verursachten Sachschäden auch Personenschäden.

13. Weshalb sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?
Eine hohe Deckungssumme ist vor allem bei Personenschäden mit hohen und langwierigen Schadenersatzansprüchen von Vorteil.

14. Wie sieht der Versicherungsschutz bei einer eheähnlichen Gemeinschaft aus?
Ja, wenn man im Versicherungsantrag einer privaten Haftpflichtversicherung den/die Lebensgefährte/in mit Name, Vorname und Geburtsdatum angibt.

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