Allgemeines - Einzelheiten - Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für den sogenannten „Hausrat“ - Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Optional können noch Fahrraddiebstahl, Elementar- und Überspannungsschäden versichert werden. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten versichert wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten. Zu beachten ist, dass die Haftung der Versicherung sehr oft limitiert ist, so dass Unterversicherung im Schadensfall bestraft wird (d.h. bei Hausrat im Wert von 8000 € und einer Versicherungsdeckung von 2000 € bezahlt die Versicherung immer nur 2/8 vom Schaden, max. 2000 €). Schäden, die durch eine Veränderung der Atomkernstruktur eintreten, werden von Hausratsversicherungen in der Regel nicht gedeckt. Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Kunden. Jedoch kann man zusätzlich mittels einer Außenversicherung den in der Police genannten Versicherungsort erweitern und damit z.B. den Hausrat in einer Ferienwohnung abzusichern.
Die Versicherungsprämie der Hausratversicherung wird grundsätzlich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume bemessen.
Im Einzelnen sollte man folgende Schadensursachen bei Abschluss einer Hausratversicherung berücksichtigen (wenn sie nicht schon von der Versicherung berücksichtigt sind):
- Schäden durch Feuer/offene Flamme (verursacht durch Brand, direkten Blitzeinschlag und Explosion)
- Leitungswasserschäden (durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem oder fest damit verbundenen Anlagen)
- Einbruchdiebstahl/Vandalismus
- Sturm (laut Definition eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8) und Hagel
- Hotelkosten im Schadenfall (wenn Wohnung vorübergehend unbewohnbar wird)
- Schäden durch Stromausfall
- Schäden an Tiefkühl-/Gefriergut (durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung)
- Implosion
- Schäden durch Nutzwärme / Sengschäden (Bsp. Wäschetrockner entzündet die Kleidung beim Trocknen)
- Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen / Anprall von Fahrzeugen
- Wasserverlust infolge Rohrbruch
- Schäden durch auslaufendes Wasser von Aquarien und Wasserbetten
- Inhalt von Schließfächern
- Diebstahl (aus Krankenzimmer, auf dem Versicherungsgrundstück, aus verschlossenen KFZ, Wertsachen im Bankgewahrsam etc.)
- Rückreisekosten aus dem Urlaub
- Elementarschäden (Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben)
- Glasversicherung
- Fahrraddiebstahl
1. Was gehört zum Hausrat?
In einfachen Worten ausgedrückt: „Alles was Sie beim Umzug mitnehmen“ Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich. Zum Hausrat zählen alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände wie zum Beispiel: Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte, Lebens- u. Genussmittel, Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben,
Wertsachen
2. Was umfasst die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Brand, Blitzschlag, Explosion Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden. Außerdem kann man durch Sondereinschlüsse folgendes mitversichern: Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert) Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen Glaskeramikkochflächen Fahrraddiebstahl Wasseraustritt aus Aquarien Inhalte Ihres Bankschließfachs
3. Welche Schäden deckt die Hausratversicherung NICHT ab?
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Schäden durch Kernenergie. Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Schäden durch Sturmflut Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden
4. Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht?
Zu einem Fall der Unterversicherung kommt es, wenn der (Neu-)Wert der versicherten Gegenstände die Deckungssumme der Versicherung übersteigt. Sollte es hier zu einem Schadenfall kommen, wird bei bestehender Unterversicherung der Schaden auch nur anteilig beglichen, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt. Es wird nach folgender Formel gekürzt: Schaden x Versicherungssumme % Versicherungswert = Entschädigung
5. Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung?
Sollten Sie in eine andere Wohnung umziehen schließt das die Hausratsversicherung für längstens 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen ein. Dazu zählen auch dazugehörende Keller- und Speicherräume in Nebengebäuden, sofern sie auf dem gleichen Grundstück stehen. Ihre Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese privaten Zwecken dient) in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden Waschmaschinen und Wäschetrocknern außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend (je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen Gesellschaften)
6. Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt. Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?
Nein. Solange er keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung für die Dauer der Grundwehr- oder Ersatzdienstzeiten versichert.
7. Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt?
Nach den Tarifwerken der Hausratversicherung ist eine Wohnung dann nicht ständig bewohnt, wenn sich über 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht in der Wohnung aufhält. Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.
8. Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?
Wie in Frage 7 schon beschrieben, gilt eine Wohnung als nicht ständig bewohnt, wenn in dieser länger als 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht in der Wohnung war. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Deshalb sollten Sie vor einem langen Urlaub oder einer Geschäftsreise immer der Versicherungsgesellschaft Bescheid geben und eventuell eine vertraute Person mit der regelmäßigen Kontrolle der Wohnung beauftragen.
9. Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?
Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn Sie ihm ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen. Ihre eigenen Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind versichert.
10. Wer braucht eine Hausratversicherung?
Dies ist ganz abhängig von Ihrem Lebensstandard bzw. den Wert des Inventars. Je hochwertiger und teurer der Hausrat desto sinnvoller ist eine Hausratversicherung, die im Schadensfall den Wert zumindest teilweise ersetzt.
11. Wann tritt eine Gefahrerhöhung ein?
Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.

