http://www.cybermanagements.com
Versicherungsmakler / Vertreter: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
MAKLERSUCHE

Finden Sie den passenden Makler in Ihrer Nähe! PLZ oder direkt Ihren Ort angeben.

NACHRICHTEN

Bei Sturz und Unfall an den närrischen Tagen:

Oft kommt Geld von der Versicherung

Zeugen helfen Unfallopfern sehr - Klärungen können lange dauern

Tübingen, 02. Februar 2008 – In diesem Jahr geht es schon ganz früh los mit dem närrischen Treiben. Bei allem Spaß an der Freud sollten aber auch die Konsequenzen bedacht werden. Ganz schlimm können Unfälle unter Alkoholeinfluss sein. Denn die private Unfallversicherung braucht bei bleibenden Schäden nicht zu zahlen, wenn ihr der Nachweis gelingt, dass der Unfall ohne Alkohol nicht passiert wäre. Auf den Festen der guten Laune - in Sälen, auf der Straße, in Kneipen - geht es allerdings fast nie ohne Schäden zu. Auch wenn sie weniger dramatisch sind, sollte man sie unbedingt melden, wie Volker Siebert betont, Sprecher des Bezirks Tübingen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).Denn eine Haftpflichtversicherung ist fast immer zuständig.

Allerdings muss man gute Nerven haben, bis feststeht, welche Versicherung den Schaden - bis hin zu Verdienstausfall - zahlen soll. Die Veranstalter gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche. Zum Beispiel, wenn durch fliegende Kamelle oder Pralinenschachteln „was ins Auge ging". Allerdings haben hier Gerichte schon ein Wort mitgesprochen. Wenn Zuschauer an Veranstaltungen mit Wurfgeschossen teilnehmen, sind sie wohl auch mit geringen Verletzungen einverstanden - bis hin zu ausgebrochenen Zähnen - und können nicht für jede Schramme ein Schmerzensgeld und für jede Brille Schadenersatz verlangen.

Die Vereine haben sich auch mit Haftpflichtversicherungen abgesichert, und Reiter und Wagenlenker sind nie "ohne" unterwegs. Aber alle drei Versicherungen - die Privathaftpflicht kommt als vierte hinzu - zahlen nicht gerade freudig. Vielmehr klären sie erst einmal untereinander ab, wer nun zahlt. Und das kann dauern. Zeugen können einem Unfallopfer enorm helfen, weil ihre Beobachtungen komplizierte Abklärungen beschleunigen.

Nicht mit Maske ans Steuer! Nicht nur der Alkohol interessiert die Polizei bei Kontrollen. Wer am Steuer mit Maskierung unterwegs ist, riskiert ebenfalls eine Anzeige. Denn was die Sicht einengt und das Gehör beeinträchtigt, ist am Steuer verboten. „Und es kann bei einem Unfall den Schadenersatz erheblich vermindern“, warnt Volker Siebert. Die Vollkasko streicht dann womöglich den Schadenersatz und die Kfz-Haftpflicht verlangt einen Regress bis zu 5.000 Euro.

SUCHE
ADS BY GOOGLE