Neue Mofaschilder ab 1. März
Grün fahren ist out - schwarz darf fahren
Warnung vor illegalem Basteln
Tübingen, 21. Februar 2008- Jetzt wird wieder heftig in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab Samstag, 1. März 2008, ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder schwarz statt bisher grün. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar.
Ein neues Schild, ein Jahr lang gültig, ist für etwa 70 bis 100 Euro bei den Versicherungskaufleuten zu haben. Volker Siebert, Sprecher des Bezirks Tübingen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), stellt klar, dass für alle Fahrzeuge bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum ein Versicherungsschild Vorschrift ist, für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Kleinkrafträder (Mokick und Roller) und sogar für Krankenfahrstühle und Roller-Scooter (die wie Tretroller mit Sattel aussehen), wenn sie schneller sind als 6 km/h. Wird ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz 1) , beide mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, mit Mofakennzeichen gefahren, kostet die Versicherung einen deutlichen Freizeitspaß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr.
Technische Änderungen gefährden Versicherungsschutz Bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert. Frisierte Kfz bleiben aber illegal, betont Siebert. Daher zahlt die Haftpflichtversicherung nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Unfallopfers, holt sich aber das Geld vom Schädiger zurück.
Mofa- und Mopedfahrer sind allerdings ausgesprochen vorsichtig. Denn auf den etwa 1,5 Mio. "kleinen Motorrädern" verursacht jedes Jahr nur etwa jeder 30. Fahrer einen Unfall mit Fremdschaden, bei den Autofahrern ist es dagegen etwa jeder dreizehnte.
1) In diesen Kategorien darf mit Führerschein Klasse S und ab Alter 16 gefahren werden. - Nicht zu verwechseln mit einem Quad: 4-rädriges leichtes Kfz mit amtlichem Kennzeichen, ab 18 fahrbar.

