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RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

Allgemeines - Anwendungsbeispiele - Beendigung des Vertrages - Häufig gestellte Fragen

Diese Form der Personenversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person die Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die laut Vertrag dazu berechtigten Personen. Als Gründe für die Anwendung einer solchen Versicherung gelten beispielsweise die Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen, die Sicherung von Verbindlichkeiten oder als Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung). Die Versicherungsprämie (der Beitrag) ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung.

Anwendungsbeispiele:

Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme

Diese Art der Risikolebensversicherung wird meist zur Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung angeboten.

Risikolebensversicherung auf verbundene Leben

Bei dieser Form der Risikolebensversicherung sind mehrere Personen in die Versicherung eingeschlossen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Sie dient in erster Linie der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z. B. Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder).

Obwohl Risikolebensversicherungen keinen Sparanteil haben, kann es bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags zu einer Kapitalauszahlung kommen. Dies liegt daran, dass der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus dem Risikoanteil der Versicherungsprämie eine Deckungsrückstellung bildet, aus der sich abhängig von der Tarifgestaltung ein Rückkaufswert ergeben kann.

Beendigung des Vertrages

Eine Risikolebensversicherung kann auf mehrere Wege durch den Versicherungsnehmer beendet werden:

  • Kündigung (der Rückkaufswert der Risikolebensversicherung wird ausgezahlt)
  • Verkauf des Vertrages an einen Investor (auf dem „Zeitmarkt für Lebensversicherungen“)

Häufig gestellte Fragen

1. Warum ist eine Risiko-Lebensversicherung preiswert und in welcher Höhe sollte man sie abschließen?

Im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungen liegt der Vorteil der Risikolebensversicherungen im geringen Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus werden die erwirtschafteten Überschüsse der Risikoversicherungen direkt entweder in Form einer sofortigen Beitragsreduzierung oder als kostenlose Summenerhöhung übermittelt, was dementsprechend eine Reduzierung des Beitrages bedeutet. Die aktuellen Sterbetafeln bilden die Kalkulationsgrundlage für die Tarife. Die Sterbetafel zeigt die Lebenserwartung, was wiederum eine Senkung des Risikos der Auszahlung der Summe für den Versicherer bedeutet.

Die Höhe der Versicherungssumme variiert in dem Sinne, da sie vom Zweck der Versicherung abhängt. Wenn zum Beispiel der Fall abgesichert werden soll, dass die Familie geschützt ist, wenn der Hauptverdiener ausfällt, sollte die Versicherungssumme etwa das Fünffache des Jahresgehalts dessen betragen. Bei der Absicherung von Krediten kann dessen Höhe als Maßstab dienen.

2. Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung?

Besonders für junge Familien ist die Risiko-Lebensversicherung geradezu optimal, denn eine gewissen finanzielle Sicherheit wird gewährleistet, was besonders bei einer Baufinanzierung von enormer Bedeutung ist. Trotz günstiger Beiträge ist ein sofortiger Versicherungsschutz garantiert. Außerdem ist ein großer Pluspunkt die Möglichkeit des Umtauschens der Versicherung in eine private Altersvorsorge ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

3. An welche Zusatzversicherungen sollte man denken?

Die wichtigste Zusatzversicherung ist sicherlich die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Falls eine solche abgeschlossen wurde, wird im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente in vereinbarter Höhe gezahlt, was zusätzlich eine Befreiung von der Beitragszahlung zu Ihrer Risiko-Lebensversicherung bedeutet.

4. Was ist steuerlich zu beachten?

Bis zu einem bestimmten Höchstbetrag sind die Beiträge der Risiko-Lebensversicherung steuerlich absetzbar. Genauer ist dies im EstG im § 10 zu lesen. Die Erträge aus dieser Art der Versicherung sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 des selbigen Gesetzbuch steuerfrei.

5. Wann wird die Versicherungssumme ausgezahlt und was passiert mit den gezahlten Beiträgen?

Im Gegensatz zu Kapitallebensversicherungen erhalten Sie nur im Todesfall die Versicherungssumme. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit werden weder Versicherungssumme noch gezahlte Beiträge zurückerstattet. Allerdings besteht bei Vertragsende eine Besonderheit: Eine mögliche Ablaufleistung, die es Ihnen ermöglicht entweder Ihren langersehnten Wunsch zu verwirklichen oder ein Polster für die Altersvorsorge zu schaffen. Das kommt dadurch zu Stande, da Erträge aus Risiko-Lebensversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen und somit steuerfrei sind.

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